Interessenbekundungsverfahren für ein Grundstück in Erbpacht zur
Errichtung einer Immobilie für eine Event-Gastronomie
In unmittelbarer nähe zur Kapelle Wischlingen, wird ein Investor und Betreiber zur Errichtung einer Immobilie zur Nutzung als neue Event-Gastronomie mit folgenden Schwerpunkten gesucht:
Durchführung von …
- Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, sonstige private Anlässe
- Privat-, Firmen- und Kulturveranstaltungen
- Jubiläen, Weihnachtsfeiern, Tagungen, Versammlungen
- Lesungen, Klassik-Konzerte u. ä.
aber auch
- Brunch
- Dinnerabende
- Tanz in den Mai / Silvesterfeiern u. ä.
Die Eventgastronomie soll vorrangig am Wochenende betrieben werden. Eine Öffnung der Gastronomie für Besucher des Parks ist nicht Voraussetzung, aber optional möglich.
Wenn Sie also …
- über die notwendigen Finanzmittel verfügen ein anspruchsvolles und innovatives Projekt zu realisieren,
- über gastronomisches Knowhow verfügen
- kreativ sind und bereit, sich neuen Herausforderungen zu stellen
dann kann für Sie folgendes Angebot interessant sein:
Die Stadt Dortmund als Grundstückseigentümerin stellt für Sie ein bis zu 1.884 m² großes Grundstück im Bereich des Revierparks Wischlingen auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages mit einer Laufzeit von 50 Jahren bereit (Gemarkung: Huckarde, Flur 6, Flurstück 944, Adresse: Wischlinger Weg 50, 44369 Dortmund). Der Nachweis für 21 Stellplätze liegt vor, darüberhinausgehende Bedarfe können geprüft werden.
Erwartet wird …
- die selbst finanzierte Errichtung eines maximal zweigeschossigen Gebäudes für den Gastronomiebetrieb und bei Bedarf einer betriebsbedingten Wohnung
- eine an den Baukörper angegliederte, selbständig, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gastronomie nutzbaren Toilettenanlage für die Besucher und Nutzer der Kapelle
- ein tragfähiges Gesamtkonzept
- der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Revierpark Wischlingen über Art und Umfang der Veranstaltungen, der Öffnungszeiten, der Mitarbeiterparkplätze, der verkehrlichen Erschließung sowie der Bewirtschaftung der Toilettenanlage
- das Finanzierungs- und Baukonzept
Besonderheit zum Grundstück
In der Denkmalliste ist seit August 2003 für diesen Bereich das Bodendenkmal „Haus Wischlingen“ eingetragen. Das Bodendenkmal enthält die im Boden verborgenen Überreste des ehemaligen Adelsitzes „Haus Wischlingen“.
Nach ausführlicher Begutachtung und Ausgrabung des Bodendenkmales durch die städtischen Behörden sind jeweilige oberirdische Arbeiten nicht von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben betroffen. Vorhandene Kellerräume, so wie die archäologische Baugrube wurden durch eine Fachfirma sachgerecht verfüllt.
Die Gründung eines Neubaus ist unter Berücksichtigung denkmalpflegerischen Bedürfnissen, möglich. Die benötigte Teilungsvermessung wird nach Abschluss der vertraglichen Grundlagen vom Investor auf Kosten der Stadt veranlasst.
Hinweise zu den rechtlichen Vorgaben
- Die Ausschreibung läuft bis zum 31. Mai 2024
Bis zu diesem Zeitpunkt muss kein fertiges Konzept vorgelegt werden, sondern lediglich Interesse bekundet werden auf dessen Grundlage dann Vertragsgespräche geführt werden. Alle Punkte hinsichtlich einer wirtschaftlichen Betrachtung, konkrete Inhalte eines Konzepts und bauseitiger Themen werden in den nachfolgenden Gesprächen erörtert. - Bitte schicken Sie uns Ihr Interessensbekundungsschreiben bis zum 31.05.2024 an:
Revierpark Wischlingen GmbH
Höfkerstraße 12
44149 DortmundZur Wahrung der Frist, können Sie das Schreiben auch
per E-Mail an expose@wischlingen.de schicken.
- Vertragsabschluss ist erst mit Vorliegen eines entsprechend Ratsbeschlusses möglich.
- Frühestmöglicher Baubeginn: Unverzüglich, spätestens 12 Wochen nach Erhalt der Baugenehmigung, vorausgesetzt, dass sämtliche vertraglichen Vereinbarungen unterzeichnet wurden.
- Das Verfahren kann jederzeit von Ihnen ohne Erstattung von Kosten beendet/aufgehoben